Gutachten zu Schall- und Lärmemissionen
 

Kein Gewerbebetrieb kommt ohne Schallemissionen aus...

Damit die Behörde die Neueinrichtung oder Erweiterung eines Gewerbebetriebs genehmigen kann,
müssen alle Schallquellen erfasst und zu den nächsten schützenswerten Gebäuden hin bewertet werden.

Hier einige typische Schallquellen für unterschiedliche Gewerbearten:
 

Gewerbebetrieb

Schallquellen (beispielhaft)

Lebensmittel-Discounter

Pkw-Verkehr auf Parkplatz, Einkaufswagen, Lieferverkehr durch Lkw, Kühlaggregate

Gastronomie, Hotel

Außenbewirtung, Pkw-Stellplätze für Kunden und Personal

Lagerhalle

Lkw-Lieferverkehr, Verladetätigkeit (z.B. Gabelstapler)

Montagehalle/Produktionsbetrieb

Maschinen, Werkzeuge, Verladung, Entsorgung (z.B. Metallcontainer),
Be- und Auslieferung durch Lkw, Mitarbeiter- und Kundenparkplätze

Ärztehaus, Klinikum

Besucher- und Mitarbeiterparkplätze, Lüftungsanlagen

Die Berechnung der Schallemissionen durch den Gewerbebetrieb sowie der Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Richtwerte gehören zwingend zum genehmigungsfähigen Bauantrag.

Die zuständige Bauordnungsbehörde gibt anhand des den Gewerbebetrieb einfassenden Bebauungsplans diese Richtwerte durch Definition der Planflächen vor. Wichtig sind hierbei Lage und Abstand der schützenswerten Gebäude, vor allem, wenn diese innerhalb eines reinen Wohngebiets (WR) oder eines allgemeinen Wohngebiets (WA) liegen, denn hier gelten strenge Richtwerte!

Das gleiche gilt übrigens auch bei der Errichtung von Sport- und Freizeitstätten, wie z.B. Fußballplätzen, Schießsportanlagen von Schützenvereinen, etc.

Für weitere Informationen sowie Vor- und Projektanfragen setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Tel. 05209 / 6620  - Email: selzer@schallschutzkontor.de