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Die Berechnung der Schallemissionen durch den Gewerbebetrieb sowie der Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Richtwerte gehören zwingend zum genehmigungsfähigen Bauantrag. Die zuständige Bauordnungsbehörde gibt anhand des den Gewerbebetrieb einfassenden Bebauungsplans diese Richtwerte durch Definition der Planflächen vor. Wichtig sind hierbei Lage und Abstand der schützenswerten Gebäude, vor allem, wenn diese innerhalb eines reinen Wohngebiets (WR) oder eines allgemeinen Wohngebiets (WA) liegen, denn hier gelten strenge Richtwerte! Das gleiche gilt übrigens auch bei der Errichtung von Sport- und Freizeitstätten, wie z.B. Fußballplätzen, Schießsportanlagen von Schützenvereinen, etc. Für weitere Informationen sowie Vor- und Projektanfragen setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Tel. 05209 / 6620 - Email: selzer@schallschutzkontor.de
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