Aktuelle Seite vom 29.05.2009
“Trittschallschutz nach DIN EN 12354”

Bislang werden Schallschutznachweise und Bemessungskonzepte für die Bauakustik im Hochbau nach der bekannten Norm DIN 4109 nebst Beiblättern erstellt.

Diese nationale Vorschrift wird zukünftig durch die Regelungen und Anforderungen der europäischen Normenreihe DIN EN 12354 ergänzt.

Die größte Neuerung stellt hier die Berücksichtigung der Schallübertragung über die flankierenden Bauteile dar. Während in der DIN 4109, Beiblatt 1 nur für Skelettbauten ein detailliertes Nachweisverfahren über Schalllängsdämm-Maße angeboten wird und im Massivbau Pauschalberechnungen über das mittlere Flächengewicht der flankierenden Bauteile angestellt werden, geht die DIN EN 12354 einen neuen, ganzheitlicheren Weg. Hier wird die Schallübertragung über die flankierenden Bauteile grundsätzlich detailliert berücksichtigt.

Im Folgenden finden Sie einen Musternachweis für den Trittschallschutznachweis einer Geschossdecke nach DIN EN 12354.

Zur Information: Berrechnet man den Norm-Trittschallpegel in altbekannter Manier nach DIN 4109, Beiblatt 1, so ergibt sich ein um 1 dB abweichender Wert. Dieser kann jedoch je nach Eingangsparametern auch deutlicher ausfallen.