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Aktuelle Seite vom 20.01.2006 Die Kunst der Fuge
Auch heute noch werden auf so mancher Baustelle Fugen zwischen Doppelhäusern ausgebildet, die eine Schallübertragung zwischen den Gebäuden geradezu “garantieren”.
Dabei versteht sich von selber, dass eine solche Fugenausbildung weder dem Stand noch den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen kann, denn wie Fugen zwischen Doppelhäusern ausgebildet werden müssen ist in der DIN 4109 schon seit Ende der 80er Jahre dargestellt.
In solche Gebäudetrennfugen gehören dicht gestoßene und vollflächig verlegte, mineralische Faserdämmplatten!
Auf dem folgenden Foto sehen Sie den Beweis für unsauberes Arbeiten, auch kleine Betonbrücken führen zu deutlicher Schallübertragung zwischen den Wandschalen und somit zur Verschlechterung der Gesamtschalldämmung, so dass die Anforderungen der DIN 4109 nicht mehr erreicht werden können.
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In der folgenden Aufnahme ist zu sehen, wie die Dämmschicht nicht bis zur Außenkante des Fundaments gezogen wurde. Auch hier besteht die große Gefahr der Ausbildung von Schallbrücken.
An der Baustelle hielt der Bauunternehmer es nicht für notwendig, auf diesen Mangel einzugehen. Der Bauherr selbst hat dann mit Hammer und Meißel die Fuge frei gearbeitet.
Anmerkung: Besagter Bauunternehmer musste sein Geschäft inzwischen schließen..
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Hinzuweisen ist außerdem darauf, dass bei einem Reihen- oder Doppelhaus ohne Keller das Fundament zwischen der zweischaligen Haustrennwand ebenfalls zu trennen ist. Ein durchgezogenes Fundament ist ausschließlich dann zulässig, wenn sich in dem Geschoss darüber keine schützenswerten Räume befinden!
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Das nächste Foto zeigt, wie eine Fuge nicht ausgebildet werden sollte. Hier wurde eine Sandwichelement aus Heraklith / Styropor eingelegt.
Diese Materialien sind aus Gründen der Stiefigkeit nicht dazu geeignet, die Luftschalldämmung zwischen den Schalen zu verbessern. Die Steife Platte stellt quasi selbst eine Schallbrücke dar.
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Die DIN 4109 ergänzt in Kapitel 2.3.1 des Beiblattes 1, dass bei einer Breite der Fuge von >30mm auf das Einlegen von Dämmschichten verzichtet werden darf. Der Fugenhohlraum sei dann mit Lehren herzustellen, die nachträglich entfernt werden müssen.
Dies entspricht jedoch nicht der Baustellenpraxis, da sich das Mauern mit Lehren zum einen umständlich und zeitraubend darstellt und zum anderen die Gefahr besteht, dass diese Hilfsmittel dann gar nicht benutzt werden und somit wieder gehäuft Mörtelbrücken auftreten.
Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne per Email oder unter unserer Hotlinenr. 05209 / 6620 zur Verfügung!.
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