Aktuelle Seite vom 06.05.2005
Schallschutznachweis eines Einfamilien-Doppelhauses

Unstrittig unter fachkundigen Ingenieuren und Planern für Bau- und Raumakustik ist die Tatsache, dass auch im Bereich von Einfamilien-Doppelhäusern der Schallschutz eine wichtige Rolle spielt.

Nicht nur bei der Wertermittlung und als Verkaufsargument, sondern auch zur Sicherstellung einer guten Wohnatmosphäre ist die Einhaltung der bekannten Normen, vorrangig der DIN 4109 inkl. Beiblatt 2, von großer Bedeutung.

In diesem Zug unserer Tätigkeit erreichte uns der Schallschutznachweis eines “staatl. anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz” für ein solches Objekt. Wir wollen diesen Schallschutznachweis im Folgenden bildlich darstellen. Bemerkungen mit Erläuterungen zum Dokument finden Sie weiter unten auf dieser Seite..

Bewertung des Nachweises:

  • Anforderung: Der Aufsteller setzt als Anforderung Tabelle 3 der DIN 4109 (Mindestschallschutz gegen Lärm aus fremdem Wohn- und Arbeitsbereich) an. Nach Stand der Technik muss aber nach DIN 4109, Beiblatt 2 gerechnet werden, und zwar nach Tabelle 2 zum Schutz gegen Lärm aus fremdem Wohn- und Arbeitsbereich sowie nach Tabelle 3 zum Schutz gegen Lärm aus eigenem Wohn- und Arbeitsbereich.
    Der Aufsteller weist darauf hin, dass für die Decken und Treppen kein Nachweis geführt wird und begründet dies mit der durchgehenden Gebäudetrennfuge. Dies ist insofern nicht korrekt, als dass der Nachweis geführt und die Trennfuge nach DIN 4109, Beiblatt 1, Tabelle 36 in Ansatz gebracht werden muss.
    Des Weiteren wird der Schutz gegen Außenlärm weder in der Anforderung noch in der Ausführung erwähnt.

    Korrekt müssten die Anforderungen wie folgt lauten:

    (1) Schutz gegen Schallübertragung aus fremdem Wohn- und Arbeitsbereich
         nach DIN 4109, Beiblatt 2, Tabelle 2:
       a) Decken max. Lnw = 38 dB (Zeile 14)
       b) Treppen max. Lnw = 46 dB (Zeile 15)
       c) Haustrennwände min. R’w = 67 dB (Zeile 16)

    (2) Schutz gegen Schallübertragung aus eigenem Wohn- und Arbeitsbereich
         nach DIN 4109, Beiblatt 2, Tabelle 3:
       a) Decken min. R’w = 55 dB und max. Lnw = 46 dB (Zeile 1)
       b) Treppen max. Lnw = 53 dB (Zeile 2)
       c) Decken von Fluren max Lnw = 46 dB (Zeile 3)
       d) Wände ohne Türen zw. “lauten” und “leisen” Räumen min. R’w = 47 dB (Zeile 4)

    (3) Schutz gegen Außenlärm
    Anforderung anhand des “maßgeblichen Außenlärmpegels” nach DIN 4109, Tabelle 8 i.V.m. DIN 4109, Tabelle 9.
     
  • Ausführung und Nachweis:
    Hier fehlen die Angaben zu Putzart und Putzdicke.
    Der Wert KL1 (Korrekturwert zur Berücksichtigung flankierender, biegesteifer Bauteile) darf ausdrücklich bei Wänden nach DIN 4109, Beiblatt 1, Tabelle 6 NICHT angesetzt werden. Es bleibt also insgesamt bei einem bewerteten Schalldämm-Maß von 67 dB. (Eine Aussage zur Berechnung des Aufstellers in Bezug auf 67 dB - 1 dB = 63 dB erübrigt sich hier!)

    Vorhanden ist also die Berechnung zu Anforderung 1c.
    Alle weiteren Gewerke (6 Stück) werden nicht nachgewiesen!
    Der Schutz gegen Außenlärm wird nicht nachgewiesen!