Aktuelle Seite vom 31.10.2003
Lärmprognosen für Parkplätze

Für den Gewerbebau, Verwaltungsgebäude, Hotels oder auch bei Verbrauchermärkten usw. werden seitens der Baubehörde schalltechnische Nachweise für die zugehörigen Parkplätze gefordert.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) fordert für diverse Beurteilungszeiträume einen entsprechend einzuhaltenden Immissionsrichtwert.

Als Grundlage für die Erstellung einer Lärmprognose dient die Parkplatzstudie des  Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 3. Auflage 1994, Abs. 12.3:
"Überschlägiges Berechnungsverfahren (für Parkplätze, bei denen die Verkehrsaufteilung auf die einzelnen Fahrgassen nicht genügend genau abzuschätzen ist)".

Zur Durchführung der Parkplatzuntersuchung wird der gesamte Parkplatz im Regelfall in Teilflächen unterteilt.

Soweit sich die errechneten Schallpegel als zu hoch erweisen müssen zusätzliche schallschutztechnische Maßnahmen vorgenommen bzw. berechnet werden, z.B. Schallschutzwände oder -wälle.

Das Schallschutzkontor Selzer erstellt die für diese Problematik erforderlichen Nachweise und erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und dem Planer Vorschläge für Schallschutzmaßnahmen, falls die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm überschritten werden.

Verwendung des Lageplans mit freundlich Genehmigung des Architektur- und Ingenieurbüros Dipl.-Ing. H.-G. Jansen

Aufgrund des oftmals geringen Abstands vom Parkplatz zum nächsten schützenswerten Gebäude stellt dessen Grundfläche zunächst eine Flächenschallquelle dar. Die gesamte Parkplatzfläche muss deshalb in einem ersten Schritt geometrisch so eingeteilt werden, dass die entstehenden Teilflächen in Bezug auf den Immissionsort als Punktschallquellen angesehen werden können.

Beispiel für die Berechnung einer Parkplatzteilfläche:

In weiteren Arbeitsschritten müssen die so einzeln berechneten Emissionspegel der Parkplatz-Teilflächen in Immissionspegel umgerechnet und dann energetisch addiert werden.
Erst dann kann ein Vergleich mit den Richtwerten der TA-Lärm erfolgen.

Für Fragen, die sich aus der vorgenannten Thematik ergeben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.