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Für den Gewerbebau, Verwaltungsgebäude, Hotels oder auch bei Verbrauchermärkten usw. werden seitens der Baubehörde schalltechnische Nachweise für die zugehörigen Parkplätze gefordert.
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) fordert für diverse Beurteilungszeiträume einen entsprechend einzuhaltenden Immissionsrichtwert.
Als Grundlage für die Erstellung einer Lärmprognose dient die Parkplatzstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 3. Auflage 1994, Abs. 12.3: "Überschlägiges Berechnungsverfahren (für Parkplätze, bei denen die Verkehrsaufteilung auf die einzelnen Fahrgassen nicht genügend genau abzuschätzen ist)".
Zur Durchführung der Parkplatzuntersuchung wird der gesamte Parkplatz im Regelfall in Teilflächen unterteilt.
Soweit sich die errechneten Schallpegel als zu hoch erweisen müssen zusätzliche schallschutztechnische Maßnahmen vorgenommen bzw. berechnet werden, z.B. Schallschutzwände oder -wälle.
Das Schallschutzkontor Selzer erstellt die für diese Problematik erforderlichen Nachweise und erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und dem Planer Vorschläge für Schallschutzmaßnahmen, falls die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm überschritten werden.
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