Aktuelle Seite vom 06.12.2002
“Holzfenster nach EnEV 2002”

 

Wenn in Außenfassaden Fenster einzuplanen sind, die ein Schalldämm-Maß
R
w,R = 42 dB erfordern, sollte sich der Planer auch mit nachfolgendem
Sachverhalt vertraut machen:

Zunächst darf davon ausgegangen werden, dass die EnEV 2002 berücksichtigt werden muss. Nach deren Wärmedämm-Mindestanforderungen wiederum muss ein Fenster-Element eingesetzt werden, das in seinem Scheibenzwischenraum (SZR) mit dem Edelgas Argon gefüllt ist.

Dieses Edelgas ist schalltechnisch gesehen allerdings nur wenig bis gar nicht wirksam.

Um nun einerseits dem Schallschutz und andererseits der EnEV 2002 gerecht zu werden, empfiehlt es sich, eine Scheibenkonstruktion zu wählen, die der Schalldämmung SF6 entspricht.

Bei Altbauten kann im Rahmen der EnEV 2002 ein Fenster der "Sonderklasse" mit 2,0 W/m²K (statt 1,7 W/m²K) verwendet werden.

Es wird daher dringend empfohlen, sich mit den Herstellern der Glasindustrie bzw. der Fensterindustrie zusammenzusetzen um die vorgenannten Anforderungen einzuhalten.