Aktuelle Seite vom 11.10.2002
“Schallemissionen durch Industriebauten”

In Zeiten, da die Menschen immer empfindlicher auf Emissionsbelastungen reagieren, legen auch die Baubehörden immer strikter Wert auf eine umfassende Planung und Voruntersuchung neu entstehender Schallquellen. Dies betrifft insbesondere die Neuanlage von Industrie- und Gewerbegebäuden, wie Fertigungs- und Produktionshallen, Lagerhallen, Einkaufszentren, uvm.

Schallquellen:

Gerade beim Bau von Industrie- und Gewerbeanlagen sind eine Vielzahl von Emissionsquellen zu beachten, die nach der TA-Lärm in Bezug auf das nächste schützenswerte Gebäude untersucht werden müssen:

 

 

  • Maschinen in der Halle, z.B. Fertigungs- und Fördermaschinen, Transportmaschinen, etc., besonders zu untersuchen, wenn die Hallentore nicht immer geschlossen gehalten werden können.
    Hier gilt es, den Halleninnenpegel zu bestimmen um dann zu berechnen, wie stark dieser durch die Außenbauteile der Halle abgemindert werden. Der so berechnete Lärmpegel kann dann auf die benachbarten Gebäude bezogen werden.
     
  • Maschinen auf dem Grundstück, z.B. Kühlaggregate, Wärmetauscher, Pumpen, etc. Bei diesen Geräten ist darauf zu achten, dass sie oft 24 Std. am Tag laufen, so dass hier besonders während des Beurteilungszeitraums “nachts” Probleme auftreten könnten.
     
  • Verkehrslärm auf dem Grundstück, z.B. durch Kundenbesuche, Warenanlieferung, Gabelstaplerbetrieb, Parkplatzbenutzung, etc.
    Hier gilt es, anhand der Frequentierung des Grundstücks durch Kraftfahrzeuge zu bemessen, wieviel Verkehrslärm entsteht und welcher Anteil davon am nächsten schützenswerten Gebäude ankommt.

 

 

Arbeitsstättenverordnung:

Zum Schutz der Arbeiter und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden sind die Anforderung nach der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten.
Im Bezug auf den Schallschutz bedeutet dies, es muss sichergestellt werden, dass die Lärmemissionen, die am Arbeitsplatz entstehen, die gesetzlichen Grenzwerte unterschreiten.
Diese Grenzwerte richten sich v.a. nach dem Tätigkeitsfeld. So werden während handwerklichen Tätigkeiten höhere Lärmbelastungen toleriert als bei konzentrierter Bürotätigkeit.
Im Bereich von Produktionsstätten mit lauten Maschinen muss sicher gestellt werden, dass durch die zum Teil erheblichen Lautstärken Hörschäden entstehen.

Bauakustik (nach DIN 4109):

Industrie- und Gewerbebauten sind in fast allen Fällen mit Büro- und Verwaltungstrakten versehen und eng verknüpft. Hier gilt es, die Außen- und Innenbauteile so auszulegen, dass keine Beeinträchtigung des Büropersonals durch den im eigenen Gebäude und um das eigene Gebäude herum entstehenden Lärm.
Auf diesem Gebiet müssen Lösungen erarbeitet werden, die schalltechnisch effizient sowie gestalterisch und nicht zuletzt ökonomisch sinnvoll sind. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Fenster (inkl. Schalldämmlüfter), raumseitige Vorsatzschalen, Fußbodenaufbauten und Unterdecken gelegt.

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Raumakustik (Berechnung der Hörsamkeit):

Im Bereich von Großraumbüros, Besprechungsräumen und weiteren, durch mehrere Personen gleichzeitig genutzten Räumen, ist es besonders wichtig, eine Untersuchung der Raumakustik vorzunehmen.
(1) In einem Besprechungsraum muss es möglich sein, dass der jeweilige Sprecher ohne große Anstrengungen höhere Sprachpegel erreichen kann, so dass auch fern sitzende Personen ihn ohne weiteres verstehen können. Die Raumoberflächen dürfen also nicht zuviel Schall schlucken. Auf der anderen Seite darf der Raum aber auch nicht hallig wirken.
(2) In einem Großraumbüro soll man sich zwar sprachlich verssändigen können, jedoch möchte man wenig Nebengeräusche von den Mitarbeitern hören, z.B. Tastaturanschlag, Druckgeräusche, Stuhlrücken, etc.
Um diesen Aspekten Rechnung zu tragen werden bei der Bewertung der Raumakustik Vorschläge für die materialmäßige Gestaltung der Raumoberflächen erarbeitet, die dann zu einem optimalen Ergebnis führen.

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Für weiterführende Fragen zu diesen Themenkreisen stehen wird gern zur Verfügung!