Aktuelle Seite vom 10.05.2002
“Bauträger muss Schallschutz nachbessern”

Streit in einer Reihenhaus-Siedlung.

Eine Familie hatte von einem Bauträger ein Reihenmittelhaus erworben. Die benachbarten Häuser waren vom gleichen Bauträger errichtet worden. Schon nach kurzer Zeit fiel dem Eigentümer des Mittelhauses auf, dass viele Geräusche - auch vergleichsweise leise - aus der Nachbarschaft gut zu hören waren.

Nahe liegende Schlußfolgerung: Es hapert mit der Schallschutzisolierung.

Weil der Eigenheimbesitzer recht viel Geld für sein Haus bezahlt hatte, verlangte er vom Bauträger die Beseitigung der benachbarten Schallschutzmängel innerhalb einer angemessenen Frist. Doch der Bauträger weigerte sich.
Sein Argument: Die Hellhörigkeit sei darauf zurückzuführen, dass in der Nachbarschaft verschiedene Bauleistungen durch erlaubte Eigenleistungen erbracht worden seien.

Folgerung des Bauträgers:

Der genervte Hausbesitzer solle sich in punkto Schallisolierung an seiner Nachbarschaft schadlos halten.

Doch dieses Argument hatte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm keinen Bestand.

Fazit der Entscheidung:

Der Bauträger ist selbst dann für eine Beseitigung der Schallschutzmängel verantwortlich, wenn er diese wegen besagter Eigenleistungen nicht direkt zu verantworten hat.

Weitere Aussage der OLG Richter:

Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes seien auch zumutbar, wenn sie einen recht hohen Kostenaufwand erforderten.

(Az.: 21 U 24/00)